Abrechnung

Osteopathie ist in der Regel keine Kassenleistung. Sollte Ihre Krankenversicherung jedoch Heilpraktiker-Leistungen einschließen, ist eine entsprechende HP-Abrechnung nach GebüH möglich. Seit Januar 2012 erstattet die Techniker Krankenkasse und seit 2013 auch viele andere gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten - bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder bei uns.

 

Sprechen Sie uns einfach darauf an – wir helfen gerne.

Krankenkassen, die die Osteoapthie bezuschussen, tun dies auch für die Behandlung bei unseren Therapeuten.

 

 

 

 

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